Außensteuerrecht

Geschäftliches Engagement im Ausland setzt eine solide Steuerplanung voraus.

Zu den häufigsten Fallgruppen gehören:

  • Geschäftsbeziehungen zum ausländischen Beschaffungs- oder Absatzmarkt
  • Direktinvestitionen in ausländische Produktions- oder Vertriebsgesellschaften
  • Mitarbeiterentsendung, Beschäftigung von Expatriates, Expat-Besteuerung

Im Verhältnis zu ausländischen Lieferanten und Abnehmern drehen sich viele Fragen des internationalen Steuerrechts um die in- und ausländische Umsatzsteuer. Trotz Vereinfachungsbestrebungen auf europäischer Ebene sind auch im EU-Binnenmarkt komplexe Regelungen zu beachten.

Bei Direktinvestitionen im Ausland spielen das steuerliche Klima im Allgemeinen und relevante Regelungen im Besonderen bereits bei der Standort- und Rechtsformwahl eine entscheidende Rolle. Von hoher Relevanz sind hierbei neben den jeweiligen innerstaatlichen Regelungen auch die mit dem betreffenden Land geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.

Auch die private Vermögensverwaltung profitiert von der gezielten Nutzung des internationalen Steuerrechts.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet der internationalen Steuerberatung zählt insbesondere auch die Vorbereitung und Einreichung US-amerikanischer Steuererklärungen, sowohl federal als auch state, für Körperschaften, Personengesellschaften, Residents (Form 1040) und Nonresidents (Form 1040NR) inkl. Anlagen/Schedules, Stellung von Anträgen, Steuerplanung und Steuervorausberechnung. Gerne übernehmen wir auch die sonstige schriftliche und telefonische Korrespondenz mit dem IRS (Internal Revenue Service = Bundessteuerbehörde) sowie mit den Steuerbehörden des jeweiligen USA-Bundesstaats.

Vereinbaren Sie Ihr individuelles Beratungsgespräch und wir unterstützen Sie gerne bei den vielfältigen Fragestellungen des internationalen Steuerrechts.

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