
Gutachten
Die Begutachtung wirtschaftlicher Sachverhalte zählt zum Aufgabengebiet der Wirtschaftsprüfer. Insbes. die Erstellung von Gutachten zu unternehmensspezifischen Sachverhalten ist ein häufig nachgefragtes Betätigungsfeld.
Der Begutachtungsgegenstand betrifft hierbei häufig Bewertungsfragen, z.B. zur Bewertung von Vermögensgegenständen, Geschäftsanteilen oder Unternehmen im Ganzen.
Daneben sind vielfach steuerliche Fragen zu begutachten, z.B. im Wege eines Steuerbelastungsvergleichs.
Auch zur Ergänzung öffentlich-rechtlicher Anträge (z.B. Fördermittel, Begünstigungen) oder zu den Themenbereichen Compliance, Controlling und IKS sind oftmals entsprechende Gutachten des Wirtschaftsprüfers erforderlich.
- Bewertungsgutachten (Anteile, Unternehmen, Wirtschaftsgüter)
- Sachverständigen-Gutachten im Gerichtsverfahren
- Fortführungsprognose, Insolvenzprognose
- Mittelverwendungsnachweis bei öffentlicher Förderung
- Gutachten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), z.B. zur besonderen Ausgleichsregelung
- Testat zur Befreiung von der Konzessionsabgabe
- etc.
