Konzernabschlussprüfung

Unsere Tätigkeit im Rahmen der Konzernabschlussprüfung umfasst sowohl die Planung und Durchführung von Prüfungen als verantwortlicher Konzernabschlussprüfer als auch die Einbindung in fremdverantwortete Konzernabschlussprüfungen.

  • Kanzlei Lang als verantwortlicher Konzernabschlussprüfer
  • Kanzlei Lang als eingebundener Teilkonzernprüfer
  • Kanzlei Lang als Prüfer einzelner Tochterunternehmen im Rahmen einer Konzernabschlussprüfung

Wir führen Konzernabschlussprüfungen sowohl nach deutschen wie auch nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (insbes. IFRS) durch.

Die Konzernabschlussprüfung erfolgt u.a. auf Grundlage der IDW-Prüfungsstandards, der WPO (Wirtschaftsprüferordnung), der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer, der VO 1/2006 sowie der ISA 600 (International Standards on Auditing).

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