
Lebenszyklus Ihrer Gesellschaft
Das Gesellschaftsrecht ist ein äußerst vielseitiges Gestaltungsfeld und zählt seit jeher zu unseren Kernkompetenzen. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter im Innen- und Außenverhältnis.
Eine Gesellschaft durchläuft einen Lebenszyklus mit typischen Meilensteinen, die gesellschaftsrechtlichen Beratungsbedarf auslösen:
- Vorgründung
- Gründung
- Erwerb (Share Deal, Asset Deal)
- Geschäftsführerwechsel
- Gesellschafterwechsel
- Umwandlung
- Internationalisierung
- Veräußerung
- Liquidation, Auseinandersetzung
Bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung ist besonders breites Wissen gefragt, denn neben der zivilrechtlichen spielt stets auch die steuerliche Seite eine große Rolle.
Selbst bei Routinetransaktionen (z.B. Aufstockung eines Gesellschafterdarlehens, Gewinngutschriften) sind die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Folgen zu beachten und durch geeignete Gestaltung zum Vorteil unserer Mandanten zu steuern.
